11
Jan
2024
Novelle Psychotherapiegesetz geht in Begutachtung
Folgende Informationen zum Gesetzesentwurf sind der Aussendung der OTS vom 11.01.24 zu entnehmen:
Ab dem Wintersemester 2026 werden 500 Masterstudienplätze für Psychotherapie verfügbar sein. Diese sollen regional auf Österreich verteilt werden, um eine Psychotherapieausbildung ab 2026 an öffentlichen Universitäten flächendeckenden Zugang zu diesem Studium zu ermöglichen. Die Finanzierung wird im Universitätsgesetz verankert. Das Masterstudium dauert vier Semester. Voraussetzung ist ein fachlich einschlägiges Vorstudium wie etwa Psychologie, Medizin oder Bildungswissenschaften. Anschließend an das Masterstudium wird die Ausbildung durch eine methodenspezifische Fachausbildung samt praktischer Phase mit Patient:innenkontakt, gefolgt von einer staatlichen Approbationsprüfung, abgeschlossen. Mit der Novelle werden auch die Voraussetzungen für eigene Bachelorstudien in Psychotherapie an öffentlichen Universitäten geschaffen.
Damit Ausbildungsplätze durchgehend in der nötigen Anzahl zur Verfügung stehen, beinhaltet die Novelle lange Übergangsfristen. Das psychotherapeutische Propädeutikum aus einer bestehenden Ausbildung muss bis Ende September 2030 abgeschlossen sein, das Fachspezifikum muss bis 1.Oktober 2030 begonnen und bis spätestens Ende September 2038 beendet werden. Die Novelle schafft neben Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Ausbildung auch gesetzliche Regelungen für Online-Therapie, welche insbesondere seit der Pandemie von Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen wird.
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