Anrechnungen
Die Anrechnung bereits absolvierter Studien und/oder bestimmter Berufsausbildungen erfolgt grundsätzlich nach dem
BGBl. 49/2024, § 60 (und BGBl.361/1990, § 12) und nach der Anrechnungsrichtlinie des Psychotherapiebeirats im BMG (Stand 2012).
Laut Psychotherapiegesetz bestehen Anrechnungsmöglichkeiten unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit mit den Inhalten und der Dauer des Propädeutikums.
Es ist im Einzelfall zu klären, ob Anrechnungen möglich sind.
Formular Ansuchen Anrechnungen
Für die Anrechnung benötigen wir das ausgefüllte Formular, alle anzurechnenden Zeugnisse und Nachweise über Inhalt und Dauer der anzurechnenden Lehrveranstaltungen – je vollständiger Sie uns Ihre gesammelten Unterlagen vorlegen, um so genauer können wir Ihre individuelle Anrechnung vornehmen.
Weitere Informationen zu Anrechnungen sind im Informationsblatt für Lehrgangsteilnehmer*innen nachzulesen oder direkt über die Lehrgangsleitung – das Leitungsteam zu erfragen.
Lehrgangsleitung – das Leitungsteam:
Patricia KLEINWAECHTER: 01/315 41 02
(Sprechstunde: Di 10:30-12:30 Uhr)
Mag.a Marie-Therese SCHNEIDEREIT: 01/315 41 02
(Sprechstunde: Do 10.30-12.30 Uhr)