Anrechnungen
Die Anrechnung bereits absolvierter Studien und/oder bestimmter Berufsausbildungen erfolgt grundsätzlich nach dem
BGBl. 361/1990, § 12 und nach der Anrechnungsrichtlinie des Psychotherapiebeirats im BMG.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen Anrechnungsrichtlinien fest für:
Pädagogik (Bildungswissenschaften),Psychologie,Erzieherausbildung (Sozialpädagogik),Kindergartenpädagogik,Sonderkindergartenpädagogik,Krankenpflegefachdienst,Psychiatrische Krankenpflege,Medizin,Akademien für Sozialarbeit,Fachhochschul-Studiengänge-Sozialarbeit/Fachhochschul-Studiengänge für Soziale Arbeit,Sonderregelung betreffend die Akademie der Steirischen Gesellschaft für Lebens- und Sozialberatung,Lehrgang für Musiktherapie,Kurzstudium für Musiktherapie,Ehe und Familienberatung,Ergotherapie,PhysiotherapieKlinische und Gesundheitspsychologie
Laut Psychotherapiegesetz (BGBl.361/1990, § 12) bestehen unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit mit den Inhalten des Propädeutikums darüber hinaus Anrechnungsmöglichkeiten für im Ausland absolvierte Aus- oder Fortbildungen, alle sonstigen Quellenberufsausbildungen- sowie Fortbildungen für ÄrztInnen, PsychologInnen, dipl. Krankenschwestern/-pfleger sowie für Personen mit Diplom in med.-techn. Diensten und der Sanitätshilfsdienste.
Es ist im Einzelfall zu klären, ob Anrechnungen möglich sind.
Für die Anrechnung benötigen wir alle anzurechnenden Zeugnisse – je vollständiger Sie uns Ihre gesammelten Unterlagen vorlegen, um so genauer können wir Ihre individuelle Anrechnung vornehmen.
Weitere Informationen zu Anrechnungen sind im Informationsblatt für LehrgangsteilnehmerInnen nachzulesen oder direkt über die Lehrgangsleitung – das Leitungsteam zu erfragen.
Lehrgangsleitung – das Leitungsteam:
Patricia STEINHAUSER: 01/315 41 02
(Sprechstunde: Di 10-12 Uhr)
MMag. Katharina OPPOLZER: 01/315 41 02
(Sprechstunde: Do 10.30-12.30 Uhr)