Ziele des Lehrgangs
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten ist in Österreich gesetzlich geregelt.
Das entsprechende Gesetz ist das Psychotherapiegesetz (BGBI. Nr. 361/1990). Es sieht als die zwei wesentlichen Zielrichtungen Regeln über die AUSBILDUNG und Regeln über die BERUFSAUÜBUNG vor.
Die AUSBILDUNG ist in einen allgemeinen Teil (Psychotherapeutisches Propädeutikum) und einen besonderen Teil (Psychotherapeutisches Fachspezifikum) gegliedert. Wesentliche Elemente sind Praxis, Theorie, Selbsterfahrung und Supervision.
Der Lehrgang "Psychotherapeutisches Propädeutikum" umfasst einen theoretischen Teil mit einer Gesamtdauer von zumindest 765 Stunden und einen praktischen Teil mit einer Gesamtdauer von zumindest 560 Stunden.
Der allgemeine Teil (Propädeutikum) dient der fachlichen Gleichstellung der aus den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern stammenden Gruppen und führt diese zu einer einheitlichen psychotherapeutischen Basiskompetenz.
Der Psychotherapiebeirat beschreibt die Zielvorstellung des "Psychotherapeutischen Propädeutikums" wie folgt:
"Das Propädeutikum führt in psychotherapeutische Theorie und Praxis ein. Es informiert über psychotherapeutische Schulen und Grundkonzepte. In seinem interdisziplinären Ansatz dient das Propädeutikum der Kooperation der psychotherapeutischen Schulen und Psychotherapeuten und soll zur Erforschung psychotherapeutischer Basiskonzepte anregen."
Die Absolvierung des "Psychotherapeutischen Propädeutikums" ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in ein Fachspezifikum und bildet eine inhaltliche Grundlage für die Qualifikation zur /zum Lebens- und SozialberaterIn.