Lehrgang

Informationen zum Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ der APG

Inhalte und Umfang

Der APG-Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ (APG-LPP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil besteht aus 765 Stunden, der praktische Teil umfasst mindestens 560 Stunden.
Die durchschnittliche Dauer für die berufsbegleitende Absolvierung des APG-LPP, ohne mögliche  Anrechnung von vorab absolvierten Inhalten, beträgt 2,5 Jahre, ist aber auch in kürzerer Zeit möglich.
 
I. Theoretischer Teil:
Die theoretischen Inhalte des Psychotherapeutischen Propädeutikums sind gesetzlich geregelt:
A.     Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie
A.1.  Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen (120 Einheiten)
A.2.  Persönlichkeitstheorien (30 Einheiten)
A.3.a. Allgemeine Psychologie (30 Einheiten)
A.3.b. Entwicklungspsychologie (30 Einheiten)
A.4.  Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik (30 Einheiten)
A.5.  Psychologische Diagnostik und Begutachtung (60 Einheiten)
A.6.  Psychosoziale Interventionsformen (60 Einheiten)
B.     Grundlagen der Somatologie und Medizin
B.1.  Einführung in die medizinische Terminologie (30 Einheiten)
B.2.  Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik aller Altersgruppen (120 Einheiten)
B.3.  Psychopharmakologie (45 Einheiten)
B.4.  Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis (15 Einheiten)
C.     Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Einheiten)
D.     Fragen der Ethik (30 Einheiten)
E.     Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie
        (90 Einheiten)
Eine genaue Aufstellung über die einzelnen zu absolvierenden 29 Seminare finden Sie in unserem Downloadbereich, unter dem Punkt Ausbildungsinhalte.
 
Informationen zum theoretischen Teil
Die Lehrveranstaltungen werden  jeweils an unterschiedlichen  Orten in Wien und OÖ von höchstqualifizierten und erfahrenen LektorInnen  abgehalten. Die aktuellen Lehrveranstaltungsangebote sind im jeweils aktuellen Semesterprogramm bzw. auf dieser  Homepage ersichtlich. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen können einzeln oder gesammelt erfolgen.
 
II. Praktischer Teil:
F.1.   Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (mind. 50 Std., 20 Std. MÜSSEN im Einzelsetting absolviert werden)
F.2.   Praktikum unter fachlicher Anleitung (mind. 480 Std.)
F.3.   Praktikumssupervision (mind. 30 Std.)
 
Informationen zum Praktischen Teil
Der Praktische Teil wird von unseren LehrgangsteilnehmerInnen prinzipiell selbst organisiert. Der Nachweis zur Anrechnung der praktischen Elemente erfolgt jeweils  auf unseren lehrgangsinternen Formularen. (Downloadbereich)
Für Fragen und diesbezügliche Informationen und Unterstützung bei der Organisation steht Ihnen das Leitungsteam
gerne  zur Verfügung.
 Beachten Sie bitte die Informationen zum Praktikum in unserem Downloadbereich.
 
Selbsterfahrung und Supervision müssen bei einer Person absolviert werden, die seit mindestens 5 Jahren in die PsychotherapeutInnenliste  des BMG als Psychotherapeut*in eingetragen ist (siehe „Links“). Lehrende für Selbsterfahrung müssen zudem mit einer Zusatzbezeichnung eingetragen sein. Es müssen 50 Stunden Selbsterfahrung absolviert werden, 20 Stunden davon verpflichtend im Einzelsetting.
Selbsterfahrung und Supervision müssen bei unterschiedlichen Psychotherapeut*innen absolviert werden. Es sollen insgesamt (jeweils für Selbsterfahrung und Supervision) nicht mehr als 3 verschiedene Personen sein.
Wird das Praktikum im Zuge eines Anrechnungsvorgangs vor Ausbildungsabschluss anerkannt, kann die Supervision  retrospektiv erfolgen.
Für die Supervision gilt: Nur die  Hälfte der geforderten 30 Einheiten sollen geblockt absolviert werden, der Rest hat  fortlaufend zu erfolgen.
Selbsterfahrung und Supervision sind im LPP der APG nicht bindend nach einer speziellen psychotherapeutischen Methode zu absolvieren. Sie finden jedoch personzentrierte Angebote der Zweigvereine APG-IPS und FORUM  im jeweils aktuellen Semesterprogramm.
 
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