Erfolgsbeurteilung und Abschluss
Erfolgsbeurteilung der einzelnen Lehrveranstaltungen:
Ohne Lehrgangszugehörigkeit wird die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen in Form von Zeugnissen bestätigt und beurteilt (mit Auszeichnung, erfolgreich oder nicht erfolgreich).
Bei Lehrgangszugehörigkeit werden die Teilnahme und die Beurteilung in das Studienbuch bzw. in ein Zeugnisformular eingetragen.
Die Kriterien für einen positiven Abschluss einer Lehrveranstaltung bestimmen die Lektorin/der Lektor und die Lehrgangsleitung. Der APG-LPP ist auf Präsenz der LehrgangsteilnehmerInnen aufgebaut, eine 100% Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen ist erforderlich und ein wesentliches Kriterium für einen positiven Abschluss von theoretischen Lehrveranstaltungen.
Die Anwesenheitspflicht wird von den Lektorinnen mittels Anwesenheitslisten überprüft.
Unabhängig davon gilt jedenfalls: Lehrveranstaltungen, die einander zeitlich überschneiden, können nicht gleichzeitig belegt werden.
Abschlussprüfung und Abschlusszertifikat:
Voraussetzung für die mündliche Abschlussprüfung ist
die erfolgreiche Absolvierung aller vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,
der Nachweis der vorgesehenen Selbsterfahrung,
der Nachweis des Praktikums,
der Nachweis der Praktikumssupervision – auf den lehrgangsinternen Formularen.
LehrgangsteilnehmerInnen, die diese Voraussetzungen erfüllen, reichen alle Unterlagen bei der Lehrgangsleitung – dem Leitungsteam ein.
Der Termin für die Abschlussprüfung wird mindestens 3 Wochen davor mitgeteilt.
Bei geplantem Abschluss sind dem Lehrgangsbüro zu übermitteln:
- Studienbuch
- ggf. Anrechnungsbescheid im Original
- Bestätigungen des praktischen Teils auf den lehrgangsinterenen Formularen
- schriftliche Abschlussreflexion (2- 3 A4-Seiten) in 4facher Ausfertigung; einen Leitfaden dafür finden Sie im Downloadbereich.
Die Abschlussprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Prüfung, die von 3 Personen – aus dem Leitungsteam und dem Kreis der LektorInnen – vorgenommen wird.
Etwa alle 6 Wochen findet eine Abschlussprüfung statt.
Das Bestehen der Abschlussprüfung wird mit einer Eintragung im Studienbuch und mit einem Abschlusszertifikat bestätigt.
Der Abschluss des LPP ist eine formale Voraussetzung für die Aufnahme in eine schulenspezifische psychotherapeutische Ausbildung (Fachspezifikum), kann diese jedoch nicht garantieren.