FAQs

Frequently Asked Questions

Wann kann ich in das Propädeutikum einsteigen?

In den APG-Lehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum können Sie nach Maßgabe freier Plätze einsteigen, wenn Sie:

  • die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen mitbringen sowie
  • einen Info-Abend und eine Aufnahmegruppe per zoom besucht haben.

Die Termine für die nächsten Info-Abende und die Aufnahmegruppen erfragen Sie bitte im Lehrgangsbüro (prop@apg.or.at).

 

Wie lange dauert der Lehrgang?

Die durchschnittliche Dauer beträgt bei uns 2,5 Jahre. Demnach ist eine kürzere oder längere Dauer möglich.
Sie selbst bestimmen, in welchem Tempo Sie den Lehrgang absolvieren.
Insbesondere bei der Anrechungsmöglichkeiten  von Ausbildungsinhalten kann sich eine wesentlich kürzere Dauer ergeben.
Der Lehrgang ist als berufsbegleitender Lehrgang konzipiert.

Was wird mir von meiner bisherigen Ausbildung angerechnet und wie komme ich zu dieser Auskunft?

Im APG-LPP wird nach dem Psychotherapiegesetz und nach der aktuellen Anrechnungsrichtlinie des BMG angerechnet. Grundsätzliche Informationen rund um das Thema Anrechnung erhalten Sie entweder auf unseren Infoabenden, die einmal im Monat stattfinden, oder wenn Sie sich einen Sprechstundentermin im Büro mit einer Person aus dem Leitungsteam  vereinbaren. Die verbindliche Anrechnungsauskunft bzw. einen Anrechnungsbescheid erhalten Sie sobald Sie Lehrgangsteilnehmer*in sind und die entsprechenden Unterlagen samt eines formlosen Ansuchens um Anrechnung an uns geschickt haben. Dem Anrechnungsbescheid können Sie entnehmen, welche theoretischen und/oder praktischen Inhalten noch zu absolvieren sind.

Was sind die Voraussetzungen, um mit dem Propädeutikum beginnen zu können?

Die gesetzlichen  Aufnahmekriterien sind: Eigenberechtigung und  entweder eine Berufsreifeprüfung oder Matura oder Studienberechtigungsprüfung oder ein in Österreich nostrifizierter, der Reifeprüfung gleichwertiger Abschluss im Ausland oder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst oder ein Zulassungsbescheid des Psychotherapiebeirats im BMG.

Die APG-LPP-Aufnahmekriterien sind: Besuch eines Infoabends und einer Aufnahmegruppe der APG per zoom; Nachweis der gesetzlichen Aufnahmekriterien (siehe oben); das von Ihnen ausgefüllte Formular "Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrages" (vgl Download-Bereich) - sowie nach positiver Prüfung/Zulassung durch das Leitungsteam die Retournierung eines gegengezeichneten Exemplars des Ausbildungsvertrags und die Einzahlung der Aufnahmegebühr  (€ 315,–) auf das APG-LPP-Konto. Nach Aufnahme in den Lehrgang bekommen Sie vom Lehrgangsbüro ein Studienbuch zugeschickt.

Was genau ist das Studienbuch?

Bei Eintritt in den Lehrgang bekommen Sie dieses postalisch von uns zugeschickt.

Das Studienbuch ist als Dokument zu betrachten, in dem alle Lehrveranstaltungen eingetragen bzw durch eingelegte Zeugnisse werden. Von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*in wird durch ihre/seine Unterschrift  bestätigt, dass Sie die Lehrveranstaltung besucht und positiv absolviert haben.

Ebenso wird im Studienbuch der positive Abschluss des Lehrgangs durch die Prüfungskommission bestätigt.

Wo finden die verschiedenen Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen finden alle in Raum Wien oder für OÖ im Raum Linz/Wels statt. Die LehrveranstaltungsleiterInnen suchen die Räumlichkeiten selbst aus. Alle Seminarorte sind öffentlich gut erreichbar.

Wird mir mein Beruf als Praktikum angerechnet?

Ja, wenn die Einrichtung und Ihre Tätigkeit den vom Bundesministerium genannten Kriterien entsprechen und letztere beim Eintritt in den Lehrgang nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Kann ich mein Praktikum überall machen oder gibt es dafür Einschränkungen?

Es gibt gesetzliche Kriterien, denen Ihre Praktikumsstelle und Ihre Tätigkeit dort entsprechen müssen.  
Unter folgendem link finden Sie eine Auflistung der vom zuständigen Bundesministerium anerkannten Praktikumseinrichtungen: ipp.bmg.gv.at 

Sie können Ihr Praktikum auch bei einer dort nicht aufgeführten Institution absolvieren, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind - wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Leitungsteam.

Wichtig ist auch, dass Sie maximal 25% Ihrer Praktikumszeit mit organisatorischen oder administrativen Aufgaben beschäftigt sind.

Was mache ich, wenn die Einrichtung, bei der ich ein Praktikum absolvieren möchte (bereits ein Praktikum absolviert habe), nicht auf der Liste des BMG steht?

Sollte die Einrichtung, in der Sie beabsichtigen ein Praktikum zu absolvieren (oder bereits ein Praktikum absolviert haben), nicht auf der Liste des Bundesministeriums stehen, dann haben Sie die Möglichkeit mittels Formular – welches wir Ihnen gerne zuschicken – abzufragen, ob Ihre Tätigkeit als Praktikum für den LPP angerechnet werden kann.  Dazu ist ein Teil von Ihnen selbst und ein Teil von der Einrichtung auszufüllen und mit Stempel und Unterschrift zu fertigen. Das Leitungsteam kann nach Überprüfung rasch mitteilen, ob eine Anrechnung auf den praktischen Teil (Praktikum) möglich ist.

Wie lange darf ein Praktikum zurückliegen, damit es angerechnet wird?

Ihr Praktikum darf bei Eintritt in den APG-LPP nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie Ihr Praktikum im Umfang von 30 Einheiten supervidieren lassen müssen. Die Praktikumssupervision sollte zumindest zur Hälfte in laufender Form/begleitend erfolgen, kann allerdings auch retrospektiv erfolgen.

Kann ich mein Praktikum aufteilen oder muss dieses an einer Stelle absolviert werden?

Sie können Ihr Praktikum selbstverständlich in mehreren Einrichtungen absolvieren. Wir raten an, nicht mehr als 2- 3 Praktikumsstellen zu wählen, da Sie auch Zeit benötigen, um sich in ein Team einzufügen und in Kontakt mit KlientInnen zu kommen.

Müssen in der Praktikumsstelle PsychotherapeutInnen angestellt sein?

Nein, in Ihrer Praktikumsstelle muss es eine/n LeiterIn geben und mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen tätig  sein, welche Qualifikation, aus dem psychosozialen Bereich, diese Personen aufweisen ist nicht vorgegeben (SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, ErgotherapeutInnen,….).

Kann ich mein Praktikum auch bei einer telefonischen Beratungsstelle machen?

Ja, das können Sie. Es ist dabei zu beachten, dass nur 240 Stunden der geforderten 480 in einer Einrichtung, in der Sie telefonische Beratung leisten, absolviert werden  können. Die restlichen 240 Stunden müssen in direktem, face to face – Kontakt mit KlientInnen erfolgen.

Kann ich, wenn ich in Wien als LehrgangsteilnehmerIn angemeldet bin, auch in OÖ buchen?

Ja, das ist möglich. Sie sind mit der Anmeldung TeilnehmerIn des APG-Lehrgangs Psychotherapeutisches Propädeutikum und können als APG-LPP-TeilnehmerIn sowohl in Wien als auch in OÖ Lehrveranstaltungen buchen.

Mit welchen Kosten muss ich für das Propädeutikum rechnen?

Konkret in Zahlen ausgedrückt müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

Anmeldegebühr (Kostenersatz für die administrative Tätigkeit)

€ 315,–

Jahresgebühr (Kostenersatz für die administrative Tätigkeit)

€ 100,–

 

Anrechnungsgebühr (Kostenersatz für die administrative Tätigkeit)

€ 100,– (für theoretische und praktische Inhalte)bzw. € 50,– (nur praktischer Teil)

Prüfungsgebühr

€ 230,-

Lehrveranstaltungsgebühren

€ 4.775,–

50 EH Selbsterfahrung (20 EH im Einzelsetting, 30 EH Gruppenselbsterfahrung bei Honorar der APG Zweigvereine)

ca. € 2.300,–

30 h Gruppensupervision (bei Honorar der APG Zweigvereine)

ca. € 500,–

 

Was bedeutet PsychotherapeutIn mit Zusatzbezeichnung?

Das heißt, dass diejenige Person, die in der Psychotherapeutenliste eingetragen ist, hinter ihrem Namen die Fachrichtung angegeben hat, in der sie ausgebildet ist (PP= Personenzentrierte Psychotherapie, SF= Systemische Familientherapie,…).

Wie viele Stunden Supervision sind erforderlich?

Als einzige Abweichung von den Anforderungen des Psychotherapiegesetzes fordern wir anstatt der 20 Einheiten Supervision 30 Einheiten. Dies aus dem Grund, da wir die Praktikumssupervision als ein sehr wichtiges Ausbildungselement erachten. Sollten Sie in einer Einrichtung Ihr Praktikum absolvieren, wo Ihnen auch Supervision angeboten wird, der Supervisor/die Supervisorin aber kein Psychotherapeut/keine Psychotherapeutin ist, so können wir 10 Stunden Supervision anrechnen; in diesem Fall gehen wir davon aus, dass die Person, die für diese Einrichtung Supervision durchführt, eine fachlich qualifizierte Person ist, die besonders geeignet ist für diese Einrichtung. Für Supervision und Selbsterfahrung müssen unterschiedliche Personen gewählt werden.

Lehrpersonen für Supervision und Selbsterfahrung müssen seit mindestens 5 Jahren in die Psychotherapeutenliste eingetragen sein.

Einzel- oder Gruppensupervision?

Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, wie Sie dies gestalten möchten; wir raten an, die Praktikumssupervision zumindest auch in der Gruppe zu absolvieren, weil Sie dann auch von den Erfahrungen der Anderen profitieren können.

Zu beachten ist, dass Sie 15 Stunden in Blockform absolvieren können (nicht müssen, z. B. an einem Wochenende), die restlichen 15 Stunden müssen fortlaufend und begleitend zum Praktikum  (z. B. wöchentlich, 14-tägig, monatlich) absolviert werden.

Wann finden die Abschlussprüfungen statt?

In unserem Lehrgang ist es uns wichtig, uns möglichst an Ihren Bedürfnissen zu orientieren und so gestalten wir die Abschlussprüfungen nach dem Bedarf unserer TeilnehmerInnen. Sobald sich 4-5 Teilnehmerinnen zur Prüfung angemeldet haben, wird ein Prüfungstermin ausgeschrieben. Das heißt, sobald Sie abschließen möchten, reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen ein – wir orientieren uns an den zur Prüfung bereits angemeldeten TeilnehmerInnen. Sie können aber davon ausgehen, dass ungefähr einmal im Monat bis alle 6 Wochen ein Prüfungstermin stattfindet.

Wie kann ich mir die Abschlussprüfung vorstellen?

Die Abschlussprüfung ist eine mündliche,  kommissionelle Prüfung. Die Prüfungskommission besteht aus dem Leitungsteam und einem Mitglied aus dem Lehrgangspersonal.
Die Abschlussprüfung findet gemeinsam mit weiteren AusbildungskandidatInnen in der Gruppe per Zoom statt.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit bei einer Prüfung zuzuhören; wir bitten Sie sich im Büro dafür kurz anzumelden.

Was ist, wenn sich Lehrveranstaltungen überschneiden? Kann ich diese dann trotzdem buchen?

Nein, das ist nicht möglich.

Bis wann kann ich mich von Lehrveranstaltungen abmelden?

Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Zahlungsschluss von gebuchten Lehrveranstaltungen ab. Ein kurzes email an das Lehrgangsbüro reicht.

Ist eine Abmeldung nach Zahlungsschluss möglich?

Nach dem Zahlungsschluss werden bezahlte Seminarbeiträge nicht mehr erstattet - auch, wenn Sie nicht an der Lehrveranstaltung teilnehmen (können). Sollten Sie eine Ihrer Buchungen nach dem Zahlungsschluss stornieren wollen, so müssen Sie beim Leitungsteam um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen, wenn Sie den Seminarbeitrag erstatten haben möchten.

Sollten Sie wegen einer COVID-Erkrankung nicht an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, so nehmen Sie bitte mit dem Leitungsteam Kontakt auf und lassen Sie uns Ihr positives Testergebnis zukommen.

Wie erhalte ich meine Lehrveranstaltungsgebühren bei Abmeldung wieder zurück?

Alle dafür notwendigen Informationen (Telefonnummer/ Mailadresse) erhalten Sie über unser Lehrgangsbüro. Die Seminargebühren werden Ihnen vom Lehrveranstaltungsleiter/von der Lehrveranstaltungsleiterin rückerstattet.

Wie kann ich aus dem Lehrgang ausscheiden bzw. mich als ruhend melden?

Dafür reicht ein formloses Ansuchen (per Mail oder in Papierform) in dem Sie Ihren Wunsch formulieren.

Die ruhende Mitgliedschaft kann für längstens 2 Jahre in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit müssen Sie keine Jahresgebühr zahlen, können aber auch kein Seminar buchen oder den Lehrgang beenden. Bei Wiedereistieg fällt eine Aktivierungsgebühr von € 125,– an.

Bei Abbruch des APG-LPP ist ein formloses Schreiben an die Lehrgangsleitung zu schicken (per Post, Mail oder Fax); nach Überprüfung eventuell noch offener Kosten werden Sie – mit Bedauern – als LehrgangsteilnehmerIn ausgeschieden bzw. archiviert.  

Wenn ich keine Lehrveranstaltungen gebucht habe, muss ich dann trotzdem die Jahresgebühr bezahlen bzw. bin ich dann automatisch vom Popädeutikum abgemeldet?

Ja, auch wenn Sie keine Lehrveranstaltungen buchen, ist die Jahresgebühr zu bezahlen.

Eine automatische Abmeldung/automatisches Ausscheiden gibt es nicht.

In jedem Fall benötigen wir – wie oben beschrieben – ein formloses Ansuchen.

Was passiert, wenn ich mein Studienbuch verloren habe?

 

Wir ersuchen Sie prinzipiell, besonders gut auf Ihr Studienbuch zu achten, weil es für Sie den primären Nachweis der absolvierten Ausbildungselemente darstellt. Am Ende Ihrer Ausbildung ist dies mitunter im Original an uns zu übermitteln. 
Sollte es für Sie tatsächlich unauffindbar sein, wenden Sie sich umgehend ans Lehrgangsbüro, damit geklärt werden kann, ob ein Duplikat gegen eine Vergebührung von € 85,- ausgestellt werden muss. 

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