In den APG-Lehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum können Sie jederzeit einsteigen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die durchschnittliche Dauer beträgt bei uns 2,5 Jahre. Demnach ist eine kürzere oder längere Dauer möglich.
Sie selbst bestimmen, in welchem Tempo Sie den Lehrgang absolvieren.
Insbesondere bei der Anrechungsmöglichkeiten von Ausbildungsinhalten kann sich eine wesentlich kürzere Dauer ergeben.
Der Lehrgang ist als berufsbegleitender Lehrgang konzipiert.
Im APG-LPP wird nach dem Psychotherapiegesetz und nach der aktuellen Anrechnungsrichtlinie des BMG angerechnet. Eine unverbindliche Auskunft erhalten Sie entweder auf unseren Infoabenden, die einmal im Monat stattfinden, oder wenn Sie sich einen Termin im Büro mit einer Person aus dem Leitungsteam – in deren Sprechstunden – vereinbaren. Die verbindliche Anrechnungsauskunft bzw. einen Anrechnungsbescheid erhalten Sie sobald Sie LehrgangsteilnehmerIn sind. Dieser Bescheid gilt dann als Grundlage dafür, was Sie noch an theoretischen und/oder auch praktischen Inhalten zu absolvieren haben.
Die gesetzlichen Aufnahmekriterien sind: Eigenberechtigung und entweder eine Berufsreifeprüfung oder Matura oder Studienberechtigungsprüfung oder ein in Ö nostrifizierter, der Reifeprüfung gleichwertiger Abschluss im Ausland oder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienstoder ein Zulassungsbescheid des Psychotherapiebeirats im BMG.
Die APG-LPP-Aufnahmekriterien sind: ein schriftliches Aufnahmeansuchen (mittels lehrgangsinternem Formular), eine gut leserliche Kopie des gesetzlich geforderten Nachweises per Post ans Lehrgangsbüro und die Einzahlung der Aufnahmegebühr (€ 310,–) auf das APG-LPP-Konto. Sobald die Unterlagen im LPP-Büro und der Betrag auf dem Lehrgangskonto eingelangt sind, bekommen Sie von der Sekretärin ein Studienbuch zugeschickt, das als Aufnahme in den APG-Lehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum gilt.
Bei Eintritt in den Lehrgang bekommen Sie dieses postalisch von uns zugeschickt.
Das Studienbuch ist als Dokument zu betrachten, in dem alle Lehrveranstaltungen eingetragen werden. Von der jeweiligen LehrveranstaltungsleiterIn wird durch ihre/seine Unterschrift bestätigt, dass Sie die Lehrveranstaltung besucht und positiv absolviert haben.
Ebenso wird im Studienbuch der positive Abschluss des Lehrgangs durch die Prüfungskommission bestätigt.
Die Lehrveranstaltungen finden alle in Raum Wien oder für OÖ im Raum Linz/Wels statt. Die LehrveranstaltungsleiterInnen suchen die Räumlichkeiten selbst aus. Alle Seminarorte sind öffentlich gut erreichbar.
Ja, wenn die Einrichtung und Ihre Tätigkeit den vom Bundesministerium für Gesundheit genannten Kriterien entsprechen.
Es gibt Kriterien, denen Ihre Praktikumsstelle entsprechen muss – darauf müssen Sie achten. Wenden Sie sich hierfür gerne an das Leitungsteam.
Vom Bundesministerium für Gesundheit gibt es eine Liste, auf der alle anerkannten Praktikumseinrichtungen zu finden sind. Der direkte Link dazu lautet: ipp.bmg.gv.at
Sollte die Einrichtung, in der Sie beabsichtigen ein Praktikum zu absolvieren (oder bereits ein Praktikum absolviert haben), nicht auf der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit stehen, dann haben Sie die Möglichkeit mittels Formular – welches wir Ihnen gerne zuschicken – abzufragen, ob Ihre Tätigkeit als Praktikum für den LPP angerechnet werden kann. Dazu ist ein Teil von Ihnen selbst und ein Teil von der Einrichtung auszufüllen und mit Stempel und Unterschrift zu fertigen. Das Leitungsteam kann nach Überprüfung rasch mitteilen, ob eine Anrechnung auf den praktischen Teil (Praktikum) möglich ist.
Ihr Praktikum darf bei Eintritt in den APG-LPP nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie Ihr Praktikum auch supervidieren müssen. Die Supervision kann allerdings auch retrospektiv erfolgen.
Sie können Ihr Praktikum selbstverständlich in mehreren Einrichtungen absolvieren. Wir raten an, nicht mehr als 2- 3 Praktikumsstellen zu wählen, da Sie auch Zeit benötigen, um sich in ein Team einzufügen und in Kontakt mit KlientInnen zu kommen.
Nein, in Ihrer Praktikumsstelle muss es eine/n LeiterIn geben und mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen tätig sein, welche Qualifikation, aus dem psychosozialen Bereich, diese Personen aufweisen ist nicht vorgegeben (SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, ErgotherapeutInnen,….).
Ja, das können Sie. Es ist dabei zu beachten, dass nur 240 Stunden der geforderten 480 in einer Einrichtung, in der Sie telefonische Beratung leisten, absolviert werden können. Die restlichen 240 Stunden müssen in direktem, face to face – Kontakt mit KlientInnen erfolgen.
Ja, das ist möglich. Sie sind mit der Anmeldung TeilnehmerIn des APG-Lehrgangs Psychotherapeutisches Propädeutikum und können als APG-LPP-TeilnehmerIn sowohl in Wien als auch in OÖ Lehrveranstaltungen buchen.
Konkret in Zahlen ausgedrückt müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Anmeldegebühr (Kostenersatz für die administrative Tätigkeit) |
€ 310,– |
Jahresgebühr (Kostenersatz für die administrative Tätigkeit) |
€ 79,–
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Anrechnungsgebühr (Kostenersatz für die administrative Tätigkeit) |
€ 80,– (für theoretische und praktische Inhalte)bzw. € 40,– (nur praktischer Teil) |
Prüfungsgebühr(€ 78,– Kostenersatz für die administrative Tätigkeitplus 3 x € 40,– für die Prüfungskommission) |
€ 198,- |
Lehrveranstaltungsgebühren (€ 5,40 X 765 h) |
€ 4.131,– |
50 h Gruppenselbsterfahrung (bei Honorar der APG Zweigvereine) |
ca. € 650,– |
30 h Gruppensupervision (bei Honorar der APG Zweigvereine) |
ca. € 450,– |
Das heißt, dass diejenige Person, die in der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen ist, hinter ihrem Namen die Fachrichtung angegeben hat, in der sie ausgebildet ist (PP= Personenzentrierte Psychotherapie, SF= Systemische Familientherapie,…)
Als einzige Abweichung von den Anforderungen des Psychotherapiegesetzes fordern wir anstatt der 20 Stunden Supervision 30 Stunden. Dies aus dem Grund, da wir die Praktikumssupervision als ein sehr wichtiges Ausbildungselement erachten. Sollten Sie in einer Einrichtung Ihr Praktikum absolvieren, wo Ihnen auch Supervision angeboten wird, der Supervisor/die Supervisorin aber kein Psychotherapeut/keine Psychotherapeutin ist, so können wir 10 Stunden Supervision anrechnen; in diesem Fall gehen wir davon aus, dass die Person, die für diese Einrichtung Supervision durchführt, eine fachlich qualifizierte Person ist, die besonders geeignet ist für diese Einrichtung.
Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, wie Sie dies gestalten möchten; wir raten an, die Supervision eher in Gruppen zu absolvieren, weil Sie dann auch von den Erfahrungen der Anderen profitieren können.
Zu beachten ist, dass Sie 15 Stunden in Blockform (z. B. an einem Wochenende), die restlichen 15 Stunden fortlaufend (z. B. wöchentlich, 14-tägig, monatlich) absolvieren müssen.
In unserem Lehrgang ist es uns wichtig, uns möglichst an Ihren Bedürfnissen zu orientieren und so gestalten wir die Abschlussprüfungen nach dem Bedarf unserer TeilnehmerInnen. Sobald sich 4-5 Teilnehmerinnen zur Prüfung angemeldet haben, wird ein Prüfungstermin ausgeschrieben. Das heißt, sobald Sie abschließen möchten, reichen Sie ein – wir orientieren uns an den zur Prüfung bereits angemeldeten TeilnehmerInnen. Sie können aber davon ausgehen, dass ungefähr einmal im Monat bis alle 6 Wochen ein Prüfungstermin stattfindet.
Die Abschlussprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Prüfung. Die Prüfungskommission besteht aus dem Leitungsteam und einem Mitglied aus dem Lehrgangspersonal.
Die Abschlussprüfung findet gemeinsam mit weiteren AusbildungskandidatInnen in der Gruppe statt.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit bei einer Prüfung zuzuhören; wir bitten Sie nur – aus organisatorischen Gründen – sich im Büro dafür kurz anzumelden.
Nein, das ist nicht möglich.
Eine kostenlose Abmeldung von den Lehrveranstaltungen kann bis zum Zahlungsschluss erfolgen.
Ja, sollten Sie sich erst nach Zahlungsschluss abmelden, gelten folgende Regelungen:
Von Zahlungsschluss bis fünf Werktage vor Beginn der Lehrveranstaltung werden 10% der Kosten einbehalten/ eingefordert. Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte Lehrveranstaltungsgebühr fällig.
Sie treten dafür mit dem Lehrveranstaltungsleiter/der Lehrveranstaltungsleiterin in Kontakt. Alle dafür notwendigen Informationen (Telefonnummer/ Mailadresse) erhalten Sie über unser Lehrgangsbüro. Die Seminargebühren werden Ihnen vom Lehrveranstaltungsleiter/von der Lehrveranstaltungsleiterin rückerstattet.
Dafür reicht ein formloses Ansuchen (per Mail oder in Papierform) in dem Sie Ihren Wunsch formulieren.
Die ruhende Mitgliedschaft kann für längstens 4 Jahre in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit müssen Sie keine Jahresgebühr zahlen, können aber auch kein Seminar buchen oder den Lehrgang beenden. Bei Wiedereistieg fällt eine Aktivierungsgebühr von € 120,– an.
Bei Abbruch des APG-LPP ist ein formloses Schreiben an die Lehrgangsleitung zu schicken (per Post, Mail oder Fax); nach Überprüfung eventuell noch offener Kosten werden Sie – mit Bedauern – als LehrgangsteilnehmerIn ausgeschieden bzw. archiviert.
Ja, auch wenn Sie keine Lehrveranstaltungen buchen, ist die Jahresgebühr zu bezahlen.
Eine automatische Abmeldung/automatisches Ausscheiden gibt es nicht.
In jedem Fall benötigen wir – wie oben beschrieben – ein formloses Ansuchen.
Wir ersuchen Sie prinzipiell, besonders gut auf Ihr Studienbuch zu achten, weil es für Sie den primären Nachweis der absolvierten Ausbildungselemente darstellt. Am Ende Ihrer Ausbildung ist dies mitunter im Original an uns zu übermitteln.
Sollte es für Sie tatsächlich unauffindbar sein, wenden Sie sich umgehend ans Lehrgangsbüro, damit geklärt werden kann, ob ein Duplikat gegen eine Vergebührung von € 85,- ausgestellt werden muss.