Selbsterfahrung & Supervision APG • IPS
Empfohlene PsychotherapeutInnen für Selbsterfahrung und Supervision:
Für eine Anrechnung für das Propädeutikum der APG gilt laut BMG die Voraussetzung, dass der/die Psychotherapeut*in seit mind. 5 Jahren in die Liste des Bundesministeriums eingetragen ist.
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